SALUT! ÇA VA?

Das ist FRANZÖSISCH und heißt …

Nein, wir wollen das noch nicht verraten. Vielleicht wählst du ja Französisch im nächsten Jahr als zweite Fremdsprache. Um dir und deinen Eltern die Wahl zu erleichtern, geben wir euch einige Informationen:

1. Unsere Ziele:

Wir wollen,

  • dass du die französische Sprache verstehst.
  • dass du dich in dieser Sprache verständlich machen und einen Briefwechsel führen kannst.
  • dass du Kontakte zu Menschen in Frankreich bekommst und das Land und seine Kultur kennen lernst.

2. Was machen wir?

Das Hauptgewicht des Unterrichts liegt auf der gesprochenen Sprache.

Wie im Englischen wird zunächst mit einem Buch gearbeitet. In Rollenspielen und Dialogen geht es im Anfangsunterricht um Situationen des täglichen Lebens, wie z.B. Freizeitgestaltung, Verabredungen treffen …

Wir werden auch versuchen, Texte zu lesen, die nicht im Lehrbuch stehen. In späteren Jahren stehen dann auch literarische Texte und Zeitungsartikel auf dem Programm.

Das Schreiben wird nach und nach stärker betont.

3. Wer sollte es wählen?

Du solltest

  • Interesse und Freude an einer fremden Sprache und Kultur sowie Lernbereitschaft (Vokabeln musst du auch in Französisch lernen) und Konzentrationsfähigkeit mitbringen.
  • gut mit deiner ersten Fremdsprache, dem Englischen, klarkommen.

4. Warum Französisch?

Französisch ist neben Englisch eine der großen Weltsprachen. Im vereinten Europa musst du damit rechnen, dass du von deinem Chef oder deiner Chefin ins Ausland geschickt wirst, also auch nach Frankreich, Belgien, Luxemburg oder in die Schweiz.

Es gibt einen intensiven Austausch zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der französischen Region Pays de la Loire mit Schüleraustausch und beruflichen Perspektiven.

5. Welche Abschlüsse sind möglich?

Das Fach Französisch ermöglicht alle Schulabschlüsse, denn eine zweite Fremdsprache ist Voraussetzung für das Abitur. Französisch kannst du an dieser Schule nur ab Klasse 7 wählen. Wenn du jetzt Französisch wählst, brauchst du es in der Oberstufe nur noch im 11. Jahrgang dreistündig zu belegen.