Um den unterschiedlichen Leistungsniveaus, die unsere Schülerinnen und Schüler mitbringen, gerecht werden zu können, bedienen sich die Gemeinschaftsschulen der sogenannten Ü-Noten-Skala (Das „Ü“ steht für „Übertragung“.).

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, wie die Ü-Noten in klassische, Ihnen sicher besser bekannte Noten übertragen werden.

Eine ähnliche Tabelle finden Sie ab Klasse 7 auf dem Zeugnis Ihres Kindes. Im Zeugnis sind die Noten Ihres Kindes dann mit ein bis drei Sternen markiert. Ein Stern bedeutet, dass die Note auf der Anforderungsebende zum Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (früher: Hauptschulabschluss) erteilt wurde. Zwei Sterne bedeuten, dass die Note auf der Anforderungsebende zum Mittleren Schulabschlusses (früher: Realschulabschluss) erteilt wurde. Drei Sterne bedeuten, dass die Note auf der Anforderungsebende zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife (AHR) erteilt wurde.

Sport wird als einziges Fach nicht im Rahmen der Ü-Notenskala bewertet. Die Note erscheint auf allen drei Zeugnisniveaus ohne Stern.

In den Zeugniskonferenzen sprechen die in den Klassen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen auf Grundlage der Noten die Prognose aus, welchen Abschluss eine Schülerin bzw. ein Schüler erreichen kann.