Lade Veranstaltungen

Eine Schülerin oder ein Schüler, deren oder dessen Herkunftssprache nicht Deutsch ist, kann auf Antrag die Arbeit in der ersten Fremdsprache durch eine Arbeit in einer anderen Fremdsprache ersetzen, wenn sie oder er

  • den Unterricht in einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule in Deutschland zum ersten Mal im Verlauf der Sekundarstufe I besucht,
  • weniger als drei vollständige Schuljahre am Unterricht in der ersten Fremdsprache teilnimmt und
  • wenn die Voraussetzungen für eine Aufgabenstellung im zentralen Verfahren gegeben sind sowie geeignete Lehrkräfte als Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen.

Eine entsprechende Abfrage erfolgt im ersten Halbjahr des Schuljahres. Die individuellen Termine werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt.

Beitrag teilen!

Nach oben