Schriftliche Herkunftssprachenprüfungen im Rahmen des ESA und MSA

Eine Schülerin oder ein Schüler, deren oder dessen Herkunftssprache nicht Deutsch ist, kann auf Antrag die Arbeit in der ersten Fremdsprache durch eine Arbeit in einer anderen Fremdsprache ersetzen, wenn sie oder er den Unterricht in einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule in Deutschland zum ersten Mal im Verlauf der Sekundarstufe I besucht, weniger als drei vollständige [...]

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