Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei finden Sie die wichtigsten Regelungen für den Schulstart nach den Osterferien sowie Hinweise zum verpflichtenden Testen für Schüler:innen ab 19.04.2021 (vgl. unten).

Jgst. 1 – 6

  • Präsenzunterricht nach Stundenplan (ganze Klassen)
  • Die AGs 5/6 finden vorerst noch nicht statt
  • In der Mensa gibt es ein Mittagsangebot, der Pausenverkauf findet noch nicht statt

Jgst. 7-12

  • Wechselunterricht nach Stundenplan (halbe Klassen) – Einteilung durch die Klassenlehrkräfte
  • Die AGs 7/8 finden vorerst noch nicht statt
  • Am Di (20.04.) & Fr (23.04.) kommt es zu Einschränkungen beim Unterricht (Abschlussprüfungen, vgl. unten) *

Jgst. 13 (Abiturprüfungen)

  • Di, 04.: Abiturprüfung Deutsch
  • Fr, 04.: Abiturprüfung Englisch
  • Mo, 26.04.: Abiturprüfung Mathe
  • Di, 04. – Fr, 30.04.: Präsenzangebot
  • Im Prüfungszeitraum findet für die Jgst. 13 kein Unterricht statt. Konsultationen für mündliche Prüfungen können individuell verabredet werden.

 * Abschlussprüfungen

An den Tagen mit Prüfungen haben wir aufgrund von Hygienemaßnahmen erhöhten Raum- und Personalbedarf. Deshalb kommt es zu Einschränkungen im Schulbetrieb. An diesen Tagen haben die Jgst. 7 und 11 keinen Präsenzunterricht. Alle anderen Jahrgänge sind nicht betroffen.

Verpflichtende Selbsttests für Schüler:innen

Für die Zeit ab dem 19. April ist eine zweimal wöchentliche Selbsttestung für Schüler:innen sowie für alle in Schulen Beschäftigten verpflichtend vorgesehen. Vgl. dazu auch den Elternbrief der Ministerin.

Das bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:

  1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule oder
  2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden oder
  3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Hinweise dazu unter Selbstauskunft .

Ohne negativen Test ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Der Test wird direkt zum Schulbeginn am Mo (19.04.) im Klassenverband unter Aufsicht der Klassenlehrkräfte durchgeführt.

D.h., am Montag findet in den ersten beiden Stunden Klassenlehrerunterricht statt (bitte im Team absprechen).

Im weiteren Verlauf werden die Tests immer am Montag und am Donnerstag durchgeführt, im Idealfall im Beisein einer Klassenlehrkraft, aber dann nicht mehr zwingend in der 1. Stunde.

Abweichungen hinsichtlich der Testpflicht gibt es für die Abiturienten der Jgst. 13. Diese erhalten ein Testangebot am Tag vor den Prüfungen. Diesbezüglich gibt es eine separate Information an die Abiturienten. Eine Teilnahme an diesem Test ist freiwillig, wird jedoch empfohlen.

Hinweise zu Hygienebedingungen beim Testen im Klassenverband

Die Einhaltung der Hygienebedingungen bei der Testdurchführung wird dadurch gewährleistet, dass nicht alle Schüler:innen gleichzeitig die Masken abnehmen und den Test durchführen, sondern zeitlich versetzt in zwei, drei oder vier „Grüppchen“ getestet wird. Die Testdurchführung selber dauert vielleicht zwei Minuten. Danach werden die Masken sofort wieder aufgesetzt. Zudem werden in der Phase des Testens Fenster und Türen geöffnet, sodass eine ausreichende Querlüftung gegeben ist. Die Testauswertung dauert dann ca. 15 Minuten. Auf keinen Fall übernehmen Lehrkräfte die Testung, auch nicht bei jüngeren Schüler:innen. Sehr wohl können Lehrkräfte beim Ablesen des Testergebnisses helfen oder dieses bestätigen, falls Schüler:innen das wünschen.

Die Testmaterialien können im Sekretariat entgegengenommen werden.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Selbsttest ist eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung. Liegt diese schon vor, behält sie bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Sollten Eltern Probleme beim Ausdrucken bzw. Ausfüllen der Erklärung haben, reicht zunächst eine formlose Einverständniserklärung im Schulplaner oder ein entsprechendes formloses Schreiben. Die förmliche Einverständniserklärung kann dann nachträglich eingeholt werden. Eine Einwilligung in die datenschutzrechtliche Verarbeitung ist nicht mehr erforderlich.

Die Klassenlehrkräfte informieren Schüler & Eltern über die Regelungen, verbunden mit dem Hinweis, dass Schüler ohne Testteilnahme oder Testergebnis direkt wieder nach Hause geschickt werden.

Jeder Testlauf wird protokolliert. Das Formular für die Lehrkräfte gibt es im Anhang. Die Listen für die Jgst. 1-6 sind schon vorbereitet. Diese können im Sekretariat (Briggstraße) abgeholt werden.

Bei einem positiven Testergebnis müssen Schüler:innen die Klasse verlassen und von den Eltern abgeholt werden bzw. sich ohne Nutzung des Nahverkehrs in Quarantäne begeben. Sollten Kinder nicht abgeholt werden können, sorgt die Schule für einen separaten Aufenthalt bis zur Abholung. Die anderen Schüler:innen können bleiben (KP 2). Alles Weitere klären wir bei Bedarf hier vor Ort.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Maik Abshagen (Schulleiter)