Liebe Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schule beginnt wieder, wenn auch nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ESA und MSA sowie die Schülerinnen und Schüler der 13. Klassen, die ab nächster Woche das Abitur schreiben. An den Tagen, an denen kein Abitur geschrieben wird, wird die Vorbereitung auf die ESA- und MSA-Prüfungen stattfinden und zwar jeweils am

  • Mittwoch, 22.04.2020,
  • Donnerstag, 23.04.2020,
  • Montag, 27.04.2020,
  • Dienstag, 28.04.2020,
  • Mittwoch, 29.04.2020,
  • Montag, 04.05.2020,
  • Mittwoch, 06.05.2020,
  • Donnerstag, 07.05.2020 und
  • Freitag, 08.05.2020.

Diese Vorbereitungsstunden werden unter besonderen Auflagen und nur in kleinen Vorbereitungsgruppen (von max. acht Schülerinnen und Schülern) erfolgen. Für Schülerinnen und Schüler, die sich zur Risikogruppe zählen, werden wir individuelle Lösungen finden.

Vorbehaltlich weiterer Vorgaben durch Ministerium und Landesregierung werden wir wie folgt verfahren:

9. Jahrgang (Erster allgemeinbildender Schulabschluss)

  • Am Mittwoch, den 22.04.2020 (und allen weiteren Vorbereitungstagen), treffen die Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs zwischen 11:15 und 11:30 auf dem Hof ein. Die Hofaufsicht sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Abstandsregelungen einhalten.
  • Beim Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang werden die Schülerinnen und Schüler von der Eingangsaufsicht befragt, ob sie gesund sind und den jeweiligen Vorbereitungsräumen (mit max. 8 SuS) zugewiesen (s. dazu auch den Raumplan unten).
  • Anschließend nehmen die Klassenlehrkräfte bzw. die Fachlehrerinnen/-lehrer die Schülerinnen und Schüler in den Vorbereitungsräumen in Empfang. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich an einen der Arbeitsplätze, auf denen die personalisierten Hygienebelehrungen liegen. Diese werden besprochen und den Schülerinnen und Schülern zur Unterschrift mit nach Hause gegeben. Am nächsten Tag werden sie wieder eingesammelt und bei Herrn Diercks hinterlegt.
  • Die Belehrung über das „Verfahren bei Krankheit, Täuschung und Störungen“ (§18 GemVO) und die Hygienemaßnahmen gilt damit als erfüllt, an jedem Tag erfolgt aber jeweils am Eingang noch einmal die Befragung nach dem Gesundheitszustand. In den Vorbereitungsgruppen erfolgt dann noch einmal täglich der mündliche Hinweis auf die besonderen Hygienebestimmungen.
  • Der mit der Hygienebelehrung zugewiesene Platz bleibt für die gesamte Vorbereitungs- und Prüfungszeit der Platz der Schülerin oder des Schülers. Die Fach- bzw. Klassenlehrer notieren zur Sicherheit am ersten Tag die Belegung der Arbeitsplätze  und überprüfen an den Vorbereitungs- sowie Prüfungstagen die Einhaltung des Sitzplans.
  • Am ersten Tag sollen die Schülerinnen und Schüler zunächst die Möglichkeit haben, mit ihren Klassen- oder Fachlehrkräften zu sprechen und wieder in der Schule „anzukommen“, Fragen zu klären und ggf. besonderen Hilfs- oder Schutzbedarf zu klären.
  • Wenn dies geschehen ist, kann die Vorbereitung beginnen.

10. Jahrgang (Mittlerer Schulabschluss)

  • Am Mittwoch, den 22.04.2020 (und allen weiteren Vorbereitungstagen), treffen die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs zwischen 07:45 und 08:00 auf dem Hof ein. Die Hofaufsicht sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Abstandsregelungen einhalten.
  • Beim Betreten des Gebäudes durch den Eingang an der Mediothek (Geb. II) von der Haupthofseite (10a-c) werden die Schülerinnen und Schüler von der Eingangsaufsicht/Toilettenaufsicht befragt, ob sie gesund sind und den jeweiligen Vorbereitungsräumen (mit max. 8 SuS) zugewiesen (s. dazu auch den Raumplan oben).
  • Anschließend nehmen die Klassenlehrkräfte bzw. die Fachlehrerinnen/-lehrer die Schülerinnen und Schüler in den Vorbereitungsräumen in Empfang. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich an einen der Arbeitsplätze, auf denen die personalisierten Hygienebelehrungen liegen. Diese werden besprochen und den Schülerinnen und Schülern zur Unterschrift mit nach Hause gegeben. Am nächsten Tag werden sie wieder eingesammelt und bei Herrn Diercks hinterlegt.
  • Die Belehrung über das „Verfahren bei Krankheit, Täuschung und Störungen“ (§18 GemVO) und die Hygienemaßnahmen gilt damit als erfüllt, an jedem Tag erfolgt aber jeweils am Eingang noch einmal die Befragung nach dem Gesundheitszustand. In den Vorbereitungsgruppen erfolgt dann noch einmal täglich der mündliche Hinweis auf die besonderen Hygienebestimmungen.
  • Der mit der Hygienebelehrung zugewiesene Platz bleibt für die gesamte Vorbereitungs- und Prüfungszeit der Platz der Schülerin oder des Schülers. Die Fach- bzw. Klassenlehrer notieren zur Sicherheit am ersten Tag die Belegung der Arbeitsplätze  und überprüfen an den Vorbereitungs- sowie Prüfungstagen die Einhaltung des Sitzplans.
  • Am ersten Tag sollen die Schülerinnen und Schüler zunächst die Möglichkeit haben, mit ihren Klassen- oder Fachlehrkräften zu sprechen und wieder in der Schule „anzukommen“, Fragen zu klären und ggf. besonderen Hilfs- oder Schutzbedarf zu klären.
  • Wenn dies geschehen ist, kann die Vorbereitung beginnen.

Ich wünsche allen Beteiligten alles Gute und bleibt gesund!

Jens-Willem Diercks