Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab Montag (17.01.) tritt eine neue Coronaverordnung in Kraft. Ein wesentlicher Punkt ist dort u. a. eine neue Quarantäneregelung für Schulen.
Die Kurzfassung lautet: Mitschüler, auch Sitznachbarn, müssen nicht mehr in Quarantäne. Das gilt dann natürlich auch rückwirkend für diejenigen Schüler, die jetzt schon (oder noch) in Quarantäne sind. Auch diese Schüler können ab Montag wieder in die Schule kommen. Nur in begründeten Einzelfällen besteht noch eine Absonderungspflicht (vgl. auch Corona-Schulinfo). Bitte beachten Sie im Zweifel das folgende Schaubild:
Weiterhin gilt: Testpflicht (3 x pro Woche) für alle, egal ob genesen oder geboostert.
Zudem gilt: Ist eine Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, gilt nur noch eine Quarantäne von sieben Tagen (nach dem PCR-Ergebnis) in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag. Dieser Schnelltest soll zu Hause durchgeführt werden, bevor ein Schüler wieder in die Schule kommt. In begründeten Ausnahmefällen ist das aber auch in der Schule – vor Unterrichtsbeginn – möglich.
Maik Abshagen (Schulleiter)