Im Dezember 2022 hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, dass die Länder in den Abschlussprüfungen 2023 mit Blick auf die pandemiebedingten Beeinträchtigungen des Schulbetriebs seit 2020 erneut organisatorische Anpassungen vornehmen, um Nachteile für die Prüflinge aus der pandemiebedingten Sondersituation zu vermeiden.

In Schleswig-Holstein wird zu diesem Zweck in allen schriftlichen Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), für den Mittleren Schulabschluss (MSA), für die Fachhochschulreife und das Abitur die Arbeitszeit um 30 Minuten verlängert. Außerdem reduziert sich im ESA und MSA die Anzahl der verpflichtenden schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik von 3 auf 2 Prüfungen – die Schülerinnen und Schüler können also ein Fach abwählen.

Der Stichtag für die Abwahl ist der 28.04.2023 (siehe auch die angehängte PDF-Datei); ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie und Ihre Kinder vor den Osterferien. Bis dahin liegen die Ergebnisse der Probearbeiten (März 2023) vor und Sie sowie Ihre Kinder können die Abwahl nach entsprechender Beratung durch die Fach- bzw. Klassenlehrkräfte wohlbegründet entscheiden.

In der anghängten PDF-Datei finden Sie eine detaillierte Übersicht, die für alle ESA- und MSA-Prüfungen an allgemeinbildenden Schulen die Veränderungen auflistet. Diese Prüfungsregelungen werden in den kommenden Tagen ebenfalls im Portal zu den Zentralen Abschlüssen (za.schleswigholstein.de) zur Verfügung gestellt.

Sollten sich während der Entscheidung noch Fragen ergeben, können Sie sich per Mail (jens-willem.diercks@schule-sh.de) oder telefonisch (0451 – 122 83 22 3) an Herrn Diercks wenden.